Eine Stadt im Mittelalter wurde zum Schutz von ihrer ländlichen Umgebung durch Mauern, Wälle, Tore, und Gräben abgegrenzt.
Weitere Kennnzeichen waren der Umschlag und die Verteilung von Waren zwischen Stadt und Land und zwischen den Regionen auf den städtischen Märkten.
Zudem hatte die Stadt ihre eigene Gerichtsbarkeit und Verwaltung.
Gesellschaftlich war das städtische Bürgertum ein privilegierter Stand.
Stadtbürger:
- durften nicht vor fremde Gerichte gezogen werden
- mussten keinen Frontdienst leisten
- benötigten keine Gehnehmigung eines Herrn um zu heiraten
- durften ohen Einschränkungen ihren Besitz verkaufen oder verwerben
- durften ihren Wohnsitz wechseln
Grob kann man sagen, dass Stadtbürger, anderst als die grundherrschaftlich abhängige Landbevölkerung persönlich frei war.
Ein Sprichwort hierfür lautet:" Stadtluft macht frei."
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