Montag, 19. April 2010

Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung





















11. Jh.

Der Stadtherr ist der oberste Verwalter und setzt Burggrafen, Vogte und weitere Beamte ins Amt ein. Diese Verwalten die Stadt in seinen Namen. Damals waren alle Stadtbewohner gleich.


12. Jh.

Nach einer Auseinandersetzung mit dem Stadtherrn haben Bügermeister und Ratsherren über Steuern, Polizei, Verteidigung, Zoll, Gericht, Markt und anderem entschieden. Der Bürgermeister wurde von den Ratsherren gewählt, diese wurden von dern Patriziern gewählt und gebildet. Die übrigen Bürger hatten kein Wahlrecht.


14. Jh.

Im 14 Jh. Blieb das meiste beim stand des 12 Jh. Lediglich eines änderte sich. Die Zunftmitglieder waren nach dem Zunftkämpfen mit den Patriziern gleich.

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